Fachwanwalt für Arbeitsrecht Osnabrück
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, leitende Angestellte, Geschäftsführer: Wir helfen Ihnen gerne!
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Osnabrück beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Arbeitsrecht vor Ort: Wie habe ich mich bei einer Kündigung zu verhalten? Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten? Was droht mir bei einer Abmahnung? Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung? Welche Fallen erwarten mich bei einem Abwicklungsvertrag und/ oder Aufhebungsvereinbarung? Grundsätzlich geht um die Frage: Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer, leitender Angestellter, Geschäftsführer oder als Arbeitgeber bei Abschluss und Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtig? Die Kanzlei Dr. Poggemann - Fachanwalt für Arbeitsrecht Osnabrück steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen ebenso bei der Umsetzung problematischer Personalentscheidugen.
Das Arbeitsrecht ist ein Spezialgebiet mit weitreichenden Einschlägen des Zivilrechts. Mit seinen vielfachen Verflechtungen und stetem Wandel unterworfen, verlangt es nach dem Wissen und der Beratung besonders spezialisierter Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht haben sich diesem Bereich verschrieben und beraten mit rechtlich fundiertem Wissen und helfen dort, wo Sie Hilfe benötigen. "Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und kennen somit die typischen Tücken und Argumentationstechniken beider Seiten", so Rechtsanwalt Sebastian Hanke. Interessante Informationen finden Sie auch auf der Seite arbeitsrecht.de.
Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht
Wir vertreten Ihre Interessen vor den Arbeitsgerichten nicht nur in Osnabrück, Bielefeld, Oldenburg, Rheine, Lingen und Münster.
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht - Entscheidung | ||
Der oberste Gerichtshof für das Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit | ||
4 AZR 254/23 | ||
29/11 - 2024 | ||
Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Ersatzeinreichung | ||
4 AZR 268/23 | ||
26/11 - 2024 | ||
Eingruppierung im Hotel- und Gaststättengewerbe - Fachkraft mit abgeschlossener Berufsausbildung - Erfordernis einer einschlägigen Berufsausbildung für die auszuübenden Tätigkeiten | ||
2 ABR 38/23 | ||
26/11 - 2024 | ||
Schriftsatz - besonderes elektronisches Behördenpostfach | ||