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Rechtsanwältin Stephanie Holthaus

Fachanwältin für Gewerblicher Rechtsschutz

Frau Holthaus studierte Rechtswissenschaften mit ergänzender wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Osnabrück. Das anschließende Referendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm.

Die Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegen im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Familienrechts.

 

Aufgrund nachgewiesener Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen darf Frau Holthaus den Titel führen:

  • Fachanwaltin Gewerblicher Rechtsschutz

Für das Fachgebiet Gewerblicher Rechtsschutz weist Sie besondere Kenntnisse auf in den Bereichen: 

  • Markenanmeldung und deren Durchsetzung,
  • unlauterer Wettbewerb, unlautere Werbung, 
  • Abmahnung wettbewerbswidrigen Verhaltens, 
  • europaweite gerichtliche Vertretung im Marken und Wettbewerbsrecht.

Rechtsanwältin Stephanie Holthaus ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5,  26122 Oldenburg. Sie wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Osnabrück und des Oberlandesgerichts Oldenburg als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, wie sie auf der Homepage der BRAKammer zur Verfügung stehen.