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Rechtsanwalt Sebastian Hanke

Fachanwalt für Arbeitsrecht | Gewerblicher Rechtsschutz

Herr Rechtsanwalt Hanke studierte Rechtswissenschaften mit ergänzender wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Osnabrück. Im Anschluss absolvierte Herr Hanke sein Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. In dieser Zeit arbeitet er unter anderem für mehrere Monate in einer international renommierten Anwaltskanzlei in Mailand.

Neben dem Studium und dem Referendariat war Herr Hanke an der Universität Osnabrück und für ein juristischen Repetitorium tätig. Seit dem Jahre 2006 ist Herr Hanke als Rechtsanwalt zugelassen.

 

Aufgrund nachgewiesener Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen darf Herr Hanke den Titel führen:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht
  • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Aktuelle Veröffentlichung in der Zeitschrift SCHÖNER WOHNEN 2/2014 zum Thema:

                           "Ausstieg aus der Baufinanzierung"

Rechtsanwalt Sebastian Hanke ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg. Er wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Osnabrück und des Oberlandesgerichts Oldenburg als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Er ist Mitglied im Osnabrücker Anwalts- und Notarverein e.V. und im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Es gelten die berufsrechtlichen Regelungen, wie sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfügung stehen.