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Rechtsanwalt

Als Rechtsanwalt verhelfen wir Ihnen unter Einsatz rechtsstaatlicher Mittel zu Ihrem Recht. Das gelingt nur mit fundierten Rechtskenntnissen. Nur so können Rechtsanwälte die Erfolgschancen, die Möglichkeiten einer Beweissicherung und die anfallenden Kosten sowie über das Kostenrisiko informieren.

Als Rechtsanwalt sind wir zur Parteilichkeit verpflichtet. Wir stehen Ihnen als interessenwahrende Vertretung in jedem Verfahren vor Behörden oder Gerichten einschließlich Schiedsgerichten zur Seite. So als Verteidiger in Straf- und Bußgeldverfahren, als Prozessbevollmächtigter in Zivilverfahren sowie Verwaltungsverfahren oder als Vertreter vor allen Ämtern und Behörden, so auch vor dem DPMA, der WIPO, dem EPA, um nur einige zu nennen.

Die Zugangsvoraussetzungen sind in § 4 BRAO geregelt. Zugelassen werden zur Rechtsanwaltschaft darf nur wer

  • die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat,
  • die Eingliederungsvoraussetzungen nach Teil 3 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland erfüllt oder
  • über eine Bescheinigung nach § 16a Absatz 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland verfügt.

Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist der Rechtsanwalt ein „unabhängiges Organ der Rechtspflege“, § 1 BRAO. Er übt einen freien Beruf aus, § 2 BRAO und nach § 3 BRAO ist er „der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“

Sebstverständnis des Anwalts

Der Anwalt schützt seine Mandanten vor Rechtsverlusten und vor Fehlentscheidungen der Gerichte und Behörden. Er ist rechtsgestaltend tätig, unterstützt bei der Konfliktvermeidung und Streitschlichtung.

Nachstehend Gliederung ist aus Wikipedia entnommen:

  • Rechtsgestaltung (Kompliziertere, aber für die Wirtschaft bedeutende Rechtsgeschäfte würden ohne anwaltliche Hilfe in der Vertragsgestaltung oftmals unterlassen werden. Umstritten ist hingegen die Einbeziehung von Anwälten durch Ministerien für die Erarbeitung von Gesetzentwürfen)
  • Rechtssuchende über Ansprüche und Gegenansprüche aufzuklären und Beweise zu sichern
  • außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen (durch anwaltliche Aufforderungsschreiben, Vertragsstrafen). Vertragsstrafen und die Kostentragungspflicht des Anspruchgegners leisten dabei auch einen Beitrag zur Prävention vor zukünftigen Rechtsverstößen
  • Entlastung der Justiz durch Abraten von der Klageerhebung bei mangelnder Erfolgsaussicht (Filterfunktion für die Gerichte), außergerichtliche Streitbeilegung durch Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen (damit auch zum Rechtsfrieden beizutragen), Mediation (in diesen Fällen wird der Anwalt als Mediator und nicht als Vertreter einer Partei tätig)
  • Verfahrenshilfe für die Prozesse vor den Gerichten zu leisten (Sachverhaltsklärung und Ordnen der Darlegungen, Rechtsausführungen)
  • Kontrolle der Rechtsprechung unterer Instanzen auf Rechtmäßigkeit, ggf. mit der Folge Rechtsmittel einzulegen
  • Prozesshandlungen vorzunehmen (zum Beispiel: Einreden zu erheben, Vergleiche abzuschließen, Rechtsmittel einzulegen)
  • durch Mitarbeit in den berufsständischen Organisationen, Beiträge in Fachzeitschriften oder Kommentaren zur Fortbildung der Rechtsauslegung, insbesondere der Rechtsprechung, und zur Gesetzgebung beizutragen.

Fachanwalt

In unserer Kanzlei arbeiten drei Rechtsanwälte (Dr. Poggemann, RA Hanke, RAin Holthaus) mit der Zusatzqualifikation Fachanwalt/Fachanwältin. Die Berufsbezeichnung Fachanwalt ist gesetzlich geschützt. Sie darf nur von einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin getragen werden, wenn er/sie die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen in dem bestimmten Rechtsgebiet erworben und in Prüfungen nachgewiesen hat (§ 43c BRAO). Gefordert werden besondere theoretische Kenntnisse die in Fachanwaltslehrgängen vermittelt werden. So sind insgesamt 120 Stunden und drei Leistungskontrollen von jeweils fünf Stunden zu bestehen. Darüber hinaus ist eine nach dem jeweiligen Fachgebiet unterschiedliche Anzahl praktisch bearbeiteter Fälle nachzuweisen. Näheres regelt die Fachanwaltsordnung. In unserer Kanzlei haben die Rechtsanwälte Poggemann und Hanke die zusätzlichen Qualifikation für den Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz erworben. Frau Kollegin Holthaus ist Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz. 

Patentanwalt

Anders als der Rechtsanwalt, der zur umfassenden Rechtsberatung, einschließlich des gesamten Patentrechts berufen ist, berät und vertritt der Patentanwalt als unabhängiger Vertreter und unabhängiges Organ der Rechtspflege überwiegend auf dem Gebiet der gewerblichen Schutzrechte, der Datenverarbeitungsprogramme und nicht geschützten Erfindungen, um nur einige Bereiche herauszugreifen. Eine genauere Aufstellung ist den ersten Paragraphen der Patentanwaltsordnung zu entnehmen. Danach vertritt der Patentanwalt die Interessen der Mandanten hauptsächlich beim Patentamt und den Patentgerichten, einschließlich des insoweit einschlägig beschäftigten BGH. In besonderen Angelegenheiten kann er auch beim Amtsgericht auftreten. Häufiger aber ist ihm Gehör zu verschaffen, wenn man auf seine Fachkenntnisse zur Unterstützung im Gerichtsverfahren zurückgreifen möchte.