Design und Geschmacksmuster
Aufgrund der Richtlinie 98/71/EG Abl. L 289/28 vom 28.10.1998 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.10.1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen erfuhr das deutsche Geschmacksmusterrecht eine wesentliche Aufwertung und gibt fortan dem Rechtsinhaber ein ausschließliches Recht, das Geschmacksmuster zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Die Spezialisten an Ihrer Seite: Dr. Poggemann Rechtsanwälte | Fachanwälte Osnabrück. "Der Rechtsinhaber kann nicht nur die Nachbildung des Geschmacksmusters verbieten, sondern auch die in Unkenntnis des geschützten Geschmacksmusters vorgenommene Herstellung und Verbreitung eines Musters, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt, verbieten", weiß Dr. Poggemann Rechtsanwälte | Fachanwälte Osnabrück zu berichten.
Der Rat der Europäischen Union hatte am 12.Dez. 2001 die Verordnung 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster erlassen und im Amtsblatt am 05.Janurar 2002, L 3/1 bekannt gemacht.
Als Rechts- und Fachanwälte Dr. Poggemann, Osnabrück gehört es zu unseren Aufgaben auch die auch strategische Beratung zur Erlangung des Schutzrechtes, die Übernahme sämtlicher Formalitäten, seine Überwachung und Aufrechterhaltung und die ebenso konsequente Durchsetzung im Verletzungsfall. So können wir mit kurzen Wegen stets ganz nah am Interesse des Mandanten arbeiten.