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  4. Abmahnung: Sie wurden abgemahnt? Wir helfen, gestützt auf jahrelanger Erfahrung!

Abmahnung im Urheberrecht

"Von einer begangenen Urheberrechtsverletzung erhält man regelmäßig erst durch ein anwaltliches Schreiben Kenntnis, mit dem der/die Verletzer/in zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb kürzester Frist gedrängt wird verbunden mit der Aufforderung zur Übernahme von Schadensersatz und Anwaltskosten", weiß Dr. Poggemann Rechtsanwälte | Fachanwälte Osnabrück aus der täglichen Praxis zu berichten.

Die hier interessierenden Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts werden wegen der hohen Anzahl von Urheberrechtsverstößen gerade im Bereich der Bild-, Ton- und Filmrechte an eine große Anzahl Verletzer gerichtet, so dass von ahnungslosen Dritten der Eindruck vermittelt wird, dass das Urheberrecht in missbräuchlicher Weise von einschlägigen Anwaltskanzleien zweckentfremdet werde. Angesichts der Tatsache, dass das Urheberrecht eindeutig, das Urhebergesetz weltweit kaum Schwierigkeiten bereitet und die Urheberrechtsverletzung klar definiert, raten wir eindringlichst davon ab, entsprechende Verletzungshandlungen, wie sie mit dem Abmahnschreiben aufgezeigt sind, auf die leichte Schulter zu nehmen, Dr. Poggemann Rechtsanwälte | Fachanwälte Osnabürck.

Die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Poggemann Osnabrück raten Ihnen deshalb im Falle einer Abmahnung nicht voreilig zu handeln und zunächst fachkundigen Rat unserer Kanzlei einzuholen. "Gewiss ist nicht jede Abmahnung berechtigt, nicht immer die Rechtslage eindeutig, nicht jede Verletzungshandlung auch mit Strafe und Schadensersatz sanktionierbar", so Dr. Poggemann Osnabrück.

Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, aber auch des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts (gewerblicher Rechtsschutz) erfordern die fachlich kompetente Herangehensweise eines entsprechend versierten Rechtsanwalts, der mit der Spezialthematik des Urheberrechts regelmäßig zu tun hat. Unsere Kanzlei Dr. Poggemann Osnabrüpck vertritt die Interessen der Mandanten bundesweit und berät zu Chancen, Risiken und Möglichkeiten. 

Auf einschlägige Abmahnungen ist zu reagieren, denn sowohl keine als auch eine falsche Reaktion kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für Sie als Unternehmer/in ebenso begründen, wie für Sie als Privatperson.

Dr. Poggemann
Rechtsanwälte | Fachanwälte

Kollegienwall 5
49074 Osnabrück

Tel.: 0541 350700
Fax: 0541 3507018
E-Mail: kanzlei@rae-pp.de

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J. Poggemann, Osnabrück, Januar 2020.
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