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Mietvertrag

Täglich werden abertausende Mietverträge verhandelt und abgeschlossen. Wobei angesichts der derzeitigen Wohnungsnot von Verhandlung kaum gesprochen werden kann. Die Vermieter diktieren das Geschehen. Andererseits sind es gerade die Vermieter, die Wohnraum zur Verfügung stellen. Sie wissen nicht, wer sich für die Wohnung interessiert. Sind es Bürger wie Du und Ich oder sind es Gauner oder gar sogenannte Mietnomaden, vor denen man sich schützen muss. Fast jeder der Wohnungen zur Miete anbietet hat schon einmal die leidvolle Erfahrung machen müssen, dass die Miete unzuverlässig gezahlt, Minderungen zu unrecht behauptet oder gar das Eigentum mutwillig beschädigt wird. Aber wie schützt man sein Hab und Gut, wie erklärt man andererseits die lauteren Interessen der Mieter? Bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses sind die Weichen zu stellen. Letztendlich kommen dann in der Regel vorformulierte Vertragstexte zum Einsatz, auf die wiederum das komplizierte Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden ist. Also alles andere als trivial, das Mietrecht und der Wohnraum-Mietvertrag im Besonderen.

Auf die große Anzahl unterschiedlicher Mietverträge einzugehen, erübrigt sich. Nur so viel: Es gibt Mietverträge über Einzimmerwohnungen, über Häuser bis hin zu gewerblich genutzten Büros, Hallen und sogar ganzer Industriekomplexe, ebenso über alle nur erdenklichen beweglichen Sachen, vom Auto bis hin zum Fernseher und sogar die Wohnungseinrichtung kann man mieten. Mietverträge können mündlich als auch schriftlich geschlossen werden. Sofern keine Sondervorschriften die Textform bedingen, empfiehlt es sich, stets die wesentlichen Bedingungen des Mietgebrauchs in knappen treffenden Worten zu Papier zu bringen. Für unterschiedliche Lebenslagen gibt es selbstverständlich den jeweils passenden Mietvertrag. Wir unterscheiden die Verträge nach ihrer Form und Laufzeit.

Bei einem Formularmietvertrag handelt es sich um einen vorformulierten Vertragstext, der durch das Hinzufügen von personalisierten Daten, wie Name, Adresse, Lage und Ausstattung der Wohnung sowei von Mietpreis und sonstigen Kosten vervollständigt wird. Diese Mietverträge sind in der Regel standardisiert und im Regelungstext kaum veränderbar. Aber Achtung: Vor höchstrichterlicher Rechtsprechung sind auch diese nicht gefeit. Verwenden Sie zum Beispiel einen veralteten Vertragstext, kann das für Sie als Vermieter zu kostspieligen Irrtümern führen. Und auch für den Mieter ist nicht alles eindeutig. Mit der Verwendung von Mietverträgen werden ihre Rechte im Vergleich zur gesetzlichen Regelung oftmals verschlechtert. Wenn Sie also Rechte aus einem Mietvertrag geltend machen möchten, sprechen Sie uns an.